Dieser Blog ist archiviert...

Im Mai 2011 bin ich nach 6 Jahren in Irland zurück nach Deutschland gezogen und habe diesen Blog eingestellt. Mein neuer Blog heißt Geist und Gegenwart und ist unter www.geistundgegenwart.de zu erreichen.

Montag, 13. April 2009

Arbeiten in Irland und Rente

Nachdem ich nun fast 4 Jahre hier in Irland arbeite, mache ich mir natürlich auch darüber Gedanken, ob ich mir damit Rentenansprüche erarbeite. Schließlich zahle ich mit jedem Gehaltscheck auch Abgaben. Eine erste Recherche bringt Widersprüchliches zutage. Auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung sieht es erst einmal hoffnungsvoll aus:

"Wenn Sie in Deutschland leben und Versicherungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat oder Abkommensstaat zurückgelegt haben, zahlt der ausländische Staat nach dem Gemeinschaftsrecht beziehungsweise dem Abkommensrecht aus diesen Zeiten ebenfalls eine Rente nach Deutschland.
Dies setzt natürlich voraus, dass Sie die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch aus diesem Staat erfüllen."

Da Irland ein Mitgliedstaat ist, erhält man also generell Rente, wenn man sich hier Ansprüche erworben hat. Ansprüche erwirbt man, indem an gewisse Mindestzeiten in den entsprechenden Ländern versichert ist.

"So beträgt sie bei der deutschen Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre, während sie bei der Regelaltersrente nur 5 Jahre beträgt."

Um sich in Irland für die State Pension zu qualifizieren, müssen alle heute arbeitenden, die nicht vor 2012 in Rente gehen, ca. 10 Jahre versichert sein und einen bestimmten jährlichen Durchschnitt an Wochenbeiträgen zahlen bis man das Rentenalter erreicht hat (nach www.citizensinformation.ie). Das sieht also nicht so aus, als würde ich jemals von hier Rente beziehen. Die guten Nachrichten jedoch sind die:

"Zur Erfüllung dieser Wartezeiten werden nach dem Gemeinschaftsrecht deutsche Zeiten und Versicherungszeiten in den anderen Mitgliedstaaten zusammengerechnet." (Deutschen Rentenversicherung)

"Ireland has social security arrangements with other countries that allow you to combine your social insurance contributions paid in Ireland with your social insurance contributions paid in another country. This can help you to qualify for a social insurance payment in Ireland or in a country with whom Ireland has a social security arrangement." (www.citizensinformation.ie)

Mit anderen Worten: Nach dem Arbeitsleben (wenn man 67 wird), muss man einen Antrag stellen und seine Einkommensnachweise vorlegen. Dann wird all das zusammengerechnet. Man hält dann den Atem an und drückt die Daumen. Und hoffentlich hat man bis dahin noch privat vorgesorgt, sodass man im Alter nicht von den eigenen Fingernägeln leben muss.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen